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+++ Erholung ausgeschlossen +++
21.07.2010
Gebucht ist ein exklusives Strandhotel auf Zypern mit vielfältigen Sportmöglichkeiten. Am Urlaubsort angekommen, sucht man die versprochenen Leistungen vergebens und findet stattdessen Schimmel im Badezimmer. Jetzt ist guter Rat teuer.

Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung rät, Mängel noch am selben Tag bei der Reiseleitung zu beanstanden, damit kurzfristig Abhilfe geschaffen werden kann. Wem die Reiseleitung vorschlägt, in ein teureres Hotel derselben Kategorie zu ziehen und vor Ort einen Aufpreis zu bezahlen, der kann den im Allgemeinen nach seiner Rückkehr vom Reiseveranstalter zurückfordern.

Werden die Mängel nicht behoben, empfiehlt es sich, eine Mängelliste zu erstellen und sich diese von der Reiseleitung sowie den Mitreisenden unterschreiben zu lassen. Natürlich sollte man von denjenigen, die unterschrieben haben, auch die Adressen kennen. Nur so sind sie später als Zeugen benennbar. Gleichzeitig sollte man das, was zur Beschwerde Anlass gibt, – soweit möglich – fotografieren.

Wer den Reiseveranstalter nach der Rückkehr belangen will, muss nicht allein die Mängel beweisen können, sondern auch seine nachdrückliche Forderung, eben diese Mängel zu beseitigen. Übrigens sollte man zu Hause seine Ansprüche möglichst schnell schriftlich beim Veranstalter geltend machen. Maximal einen Monat räumt einem der Gesetzgeber dafür ein, und die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

Materiell entschädigt wird man übrigens auch für die Zeit, die man – statt den Urlaub zu genießen – benötigte, um Mängel zu dokumentieren.





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