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Diebstahl von Ausweis und Schlüssel
2.03.2011
Wird unterwegs die Tasche mit Ausweis und Wohnungsschlüssel gestohlen und unmittelbar danach in die Wohnung des Bestohlenen eingebrochen, muss dessen Hausrat-Versicherung zahlen – das entschied das Landgericht Berlin (Az. 7 O 386). Einem Mann war sein Rucksack samt Personalausweis, weiteren Papieren sowie dem Haustürschlüssel entwendet worden. Als er einige Zeit später nach Hause kam, war bereits in seine Wohnung eingebrochen worden, die Diebe hatten alles Verwertbare ausgeräumt. Der Mann verlangte von seinem Hausrat-Versicherer die Regulierung des Schadens. Der winkte jedoch unter Hinweis auf „grobe Fahrlässigkeit" ab: Ausweise, weitere Papiere und auch der Haustürschlüssel müssten unbedingt getrennt voneinander aufbewahrt werden. Bei gemeinsamer Aufbewahrung werde es dem Dieb allzu leicht gemacht, dem Schlüssel eine Adresse zuzuordnen – das sei aus Sicht des Versicherten grob fahrlässig und koste deshalb den Versicherungsschutz. Der Kunde klagte und bekam Recht. Es habe keine grobe Fahrlässigkeit vorgelegen, so die Berliner Richter. Es sei welt- und lebensfremd, vom Versicherungsnehmer zu verlangen, dass er Ausweise, andere Papiere und auch den Haustürschlüssel stets getrennt voneinander aufbewahre. Folge: Der Hausrat-Versicherer muss den Schaden ersetzen.

www.fss-online.de/Schnelleinstieg/Hausrat.asp


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